AGB - Haftungsausschluss
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jakobs Reisen GmbH
Stand: 13. März 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Tagesfahrten, Mehrtagesreisen, Transferfahrten sowie Mietbusleistungen, die zwischen der Jakobs Reisen GmbH (nachfolgend „JR“) und dem Kunden abgeschlossen werden.
Sie gelten unabhängig davon, ob die Buchung persönlich, telefonisch, schriftlich oder über elektronische Medien erfolgt.
Reiseveranstalter ist die Jakobs Reisen GmbH.
2. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Jakobs Reisen GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch JR zustande.
Bei der Buchung von Reisen und Freizeitveranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
3. Zahlungsbedingungen
JR verkauft Reisen grundsätzlich gegen Vorkasse.
Der Kunde erhält nach der Buchung eine Zahlungsaufforderung.
Mehrtagesreisen
- Anzahlung: 20 % des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen nach Buchung
- Restzahlung: spätestens 28 Tage vor Reisebeginn
Bei Mehrtagesreisen erhält der Kunde nach Zahlung der Anzahlung einen Sicherungsschein gemäß § 651r BGB.
Tagesfahrten
Der vollständige Reisepreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungsaufforderung zu begleichen.
Mietbusleistungen
Bei der Anmietung eines Busses mit Fahrer gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Reservierungsgebühr: 5 % des Angebotspreises, mindestens 50 €
- Abschlagszahlung: 75 % spätestens 4 Wochen vor Fahrtbeginn
- Restzahlung nach Durchführung der Fahrt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung
Zusätzliche Kosten (z. B. Mehrkilometer, Parkgebühren, Einfahrtsgebühren oder außergewöhnliche Reinigungskosten) können nachträglich berechnet werden.
Erstellung von Reisevorschlägen mit Programm
wird eine Pauschale von 100,- € für Tagesfahrten, sowie für Mehrtagesfahrten erhoben - nach Zahlungsaufforderung innerhalb 10 Tagen, die bei Auftragsvergabe mit der Rechnungssumme als Anzahlung verrechnet werden.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung sowie der Buchungsbestätigung.
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch JR.
5. Leistungsänderungen
Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsabschluss sind zulässig, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen.
JR behält sich insbesondere vor, bei geringer Teilnehmerzahl ein kleineres Fahrzeug einzusetzen.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Bustyp oder bestimmte Ausstattung besteht nicht.
6. Mindestteilnehmerzahl
JR behält sich vor, Reisen bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl abzusagen.
Die Absage erfolgt spätestens:
- bei Tagesfahrten bis 1 Tag vor Reisebeginn
- bei Mehrtagesreisen bis 4 Wochen vor Reisebeginn
Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
7. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei JR.
Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
Rücktrittskosten bei Mehrtagesreisen
- bis 42 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- bis 35 Tage vor Reisebeginn: 40 %
- bis 28 Tage vor Reisebeginn: 50 %
- bis 21 Tage vor Reisebeginn: 60 %
- bis 14 Tage vor Reisebeginn: 70 %
- bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 %
- bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90 %
- bei Nichterscheinen: 100 %
Tagesfahrten
- ab 5 Tage vor Fahrtbeginn: 10 € Bearbeitungsgebühr
- ab 2 Tage vor Fahrtbeginn: 20 € Bearbeitungsgebühr
- am Reisetag: 100 % des Reisepreises
Eintrittskarten (z. B. Theater-, Musical- oder Konzertkarten) sind grundsätzlich nicht stornierbar.
8. Ersatzperson
Der Kunde kann verlangen, dass statt seiner eine andere Person in den Reisevertrag eintritt.
JR kann dem Wechsel widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht entspricht oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Eventuell entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
9. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung oder JR mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Unterlässt der Reisende eine Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche auf Minderung entfallen.
10. Verspätetes Erscheinen
Erscheint ein Reisender nicht rechtzeitig zur angegebenen Abfahrtszeit, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder auf Ersatz sonstiger Aufwendungen.
11. Durchführung der Beförderung
Die Beförderung erfolgt durch ein konzessioniertes Busunternehmen gemäß den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes.
Die Jakobs Reisen GmbH kann hierfür eigene Fahrzeuge oder beauftragte Busunternehmen einsetzen.
12. Gepäck
Der Reisende ist für sein Gepäck selbst verantwortlich.
JR haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist selbst verantwortlich für das Mitführen gültiger Ausweisdokumente.
Bei Verweigerung der Einreise durch Behörden trägt der Reisende die daraus entstehenden Kosten selbst.
14. Preisanpassungen
JR behält sich vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluss Beförderungskosten, Treibstoffpreise, Abgaben oder Wechselkurse ändern.
Die Mitteilung erfolgt spätestens 21 Tage vor Reisebeginn.
Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
15. Haftung
JR haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde.
16. Fotoaufnahmen
Während der Reisen können Fotoaufnahmen entstehen, die für die Öffentlichkeitsarbeit von JR verwendet werden (z. B. Website oder Presseberichte).
Teilnehmer können der Verwendung ihrer Bilder jederzeit widersprechen.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der gebuchten Reise verwendet und nur an Leistungsträger weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
18. Tiere
Die Mitnahme von Tieren der Gäste ist grundsätzlich nicht gestattet. Gäste mit Hundehaarallergie werden gebeten, dies bei der Anmeldung mitzuteilen, da manchmal der Firmenhund, ein kleiner Bushund, mit auf Fahrt kommt.
19. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Jakobs Reisen GmbH.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise
Die Kombination von Reiseleistungen, die Ihnen angeboten wird, ist eine Pauschalreise im Sinne der EU-Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Jakobs Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Jakobs Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung, um Ihre Zahlungen zu erstatten, falls das Unternehmen zahlungsunfähig wird.
Wichtigste Rechte nach der EU-Richtlinie (EU) 2015/2302
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Reisevertrages.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) steigen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn wesentliche Bestandteile der Reise erheblich geändert werden.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis der Reise um mehr als 8 % erhöht wird.
• Wenn nach Beginn der Reise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden können, sind angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
• Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr kündigen, wenn Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen hat.
• Die Reisenden haben Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen erstattet. Falls die Insolvenz nach Beginn der Reise eintritt und die Beförderung Bestandteil der Reise ist, wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Die Jakobs Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen.
Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Jakobs Reisen GmbH verweigert werden.
Weitere Einzelheiten zu den wichtigsten Rechten nach der EU-Richtlinie sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jakobs Reisen GmbH geregelt.
Besondere Beförderungsbedingungen bei der Durchführung von Sonderfahrten mit Trambahnen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese besonderen Beförderungsbedingungen gelten für Sonderfahrten mit Trambahnen der Stadtwerke München GmbH (SWM).
1.2 Verkehrsunternehmer im Sinne von § 3 PBefG der jeweiligen Sonderfahrt ist die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG).
2. Ausschluss des Gemeinschaftstarifs
2.1 Der MVV-Gemeinschaftstarif findet keine Anwendung.
3. Haftung und Ersatz von Aufwendungen
3.1 Die MVG haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt nach den gesetzlichen Regelungen, die für die Beförderung von Fahrgästen mit Straßenbahnen gelten.
3.2 Für Sachschäden haftet die MVG gegenüber jeder beförderten Person nur bis zu einem Höchstbetrag von € 1.000,-. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
3.3 Die MVG und Jakobs Reisen GmbH haften nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Fahrgastes beruhen.
3.4 Abweichungen von der vereinbarten Leistung durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder Unterbrechungen, Baustellen und Streckensperrungen usw. begründen keine Ersatzansprüche gegenüber Jakobs Reisen GmbH.
3.5 Die Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt.
3.6 Kosten oder Aufwendungen, die für Beseitigung von Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen, sind vom Fahrgast zu ersetzen.
4. Betriebliche Anforderungen, Verkehrsaufsicht
4.1. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es verboten, explosionsfähige, leichtentzündliche, radioaktive, ätzende oder übelriechende Stoffe, Gegenstände mit ungeschützten scharfen Kanten und Spitzen sowie sonstige gefährliche Gegenstände, die eine Gefahr für andere Menschen oder die Betriebssicherheit darstellen in das Fahrzeug einzubringen und auf die Fahrt mitzunehmen.
4.2. Die Lautstärke darf 85 dB, gemessen in 3m Entfernung nicht überschreiten, nach 22:00 Uhr sind die Fenster der Trambahn geschlossen zu halten.
4.3. An den Endhaltestellen/Wendeanlagen, sind bei Pausen grundsätzlich die dafür vorgesehenen Toilettenanlagen zu benutzen.
4.4. Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet.
5. Ein- und Ausstieg
5.1. Das Einsteigen der Fahrgäste der Sonderfahrt ist grundsätzlich nur an der vereinbarten Haltestelle möglich.
5.2. Das Aussteigen der Fahrgäste kann auf Anfrage früher an einer Knotenpunkthaltestelle (S- und U-Bahn) erfolgen. Eine Kostenrückerstattung, auch teilweise ist nicht möglich und erfolgt auf eigenes Risiko.
6. Verhalten des Fahrgastes
6.1. Das Verhalten der Fahrgäste darf das Fahrpersonal, die Verkehrssicherheit und die Betriebseinrichtungen nicht beeinträchtigen. Die Fahrgäste dürfen weder den Linienbetrieb stören, noch Dritte belästigen oder gefährden.
6.2. Alle Fahrgäste sind verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen.
6.3. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Jakobs Reisen GmbH und des Betriebspersonals ist Folge zu leisten. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen der Mitarbeiter der Jakobs Reisen GmbH und des Betriebspersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Belästigung anderer Fahrgäste entsteht.
7. Beendigung der Sonderfahrt
7.1. Die Sonderfahrt endet an der vereinbarten Haltestelle.
7.2. Die Fahrgäste haben das Fahrzeug bei Verlassen auf zurückgebliebene persönliche Gegenstände zu überprüfen. Für den Verlust von Gegenständen übernimmt die Jakobs Reisen GmbH keine Haftung.
Stand: 13.03.2025
Haftungsausschluss
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6. Haftung/Haftungsbegrenzung
Jakobs Reisen GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit von Jakobs Reisen GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreterin und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
7. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Stand: 08.05.2025